Geschrieben von Stefan Börner
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Sonntag, 06 August 2006 |
Allgemeines Als Ordonnanzwaffen bezeichnet man solche Waffen, die bis zum 31.12.1963 dienstlich geführt wurden. Bei der Disziplin Ordonnanzgewehr werden in 2 verschiedenen Schießpositionen (liegend, stehend) je 20 Schuß auf eine 100m entfernte zehnkreisige Scheibe abgegeben. Die Scheibe hat einen Durchmesser von 500 mm und die 10 ist nur 50 mm groß. Das Kaliber der dabei verwendeten erlaubnispflichtigen Zentralfeuermunition darf zwischen 6 und 8 mm betragen. Ausrüstung Die Gewehre die für diese Disziplin verwendet werden können sind meist recht preisgünstig erworben werden. Allerdings braucht man hierfür eine Waffenbesitzkarte (WBK).
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