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Ordonnanzpistole PDF Drucken E-Mail
Geschrieben von Stefan Börner   
Sonntag, 06 August 2006

Allgemeines
Geschossen wird mit Ordonnanzpistolen und -revolvern, die von 1900-1945, dienstlich geführt wurden. Zugelassen sind nur unveränderte Originale. Der Anschlag ist stehend einhändig. Der Abstand zur Scheibe beträgt 25 bzw. 50 Meter. Die Scheibe hat 12 statt 10 Ringe.

Ausrüstung
siehe Beschreibung oben.

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